Übersetzungsarbeiten stellen eine besondere Art von
Dienstleistungen dar. Sie können daher nur zu diesen
Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anders
lautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf dem
Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden
nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich
schriftlich durch den Übersetzer bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren
Kunden. Sie gelten ab dem 01.01.2001.
1. Berechnungsgrundlage
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und
Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach
Zeilen wird der Umfang auf der Grundlage des
zielsprachlichen Textes ermittelt. Eine Normzeile hat 52
- 55 Zeichen.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt
nur als Zirka-Preis. Die Beurteilung des
Schwierigkeitsgrads und die Festlegung etwaiger
Zuschläge bleibt dem Übersetzer vorbehalten.
Für die Erledigung von Eilaufträgen, kann, nach
vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25% bis 100% in
Rechnung gestellt werden.
Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige
artverwandte Dienstleistungen (Schreib-,
Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u.Ä.) auf
Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung
anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den
Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein
Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf
der Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 52
– 55 Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als
ganze Seite.
Fahrtzeiten (z.B. bei Vor-Ort-Einsatz beim
Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden
entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung
gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg,
bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des
jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem
Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc.
werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung
gestellt.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die
Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta
vereinbart ist. Alle in Angeboten genannten Preise
sind Netto-Preise.
Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge
werden nicht gewährt, es sein denn, sie sind
ausdrücklich vereinbart.
2. Mindestgebühr
Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale, entsprechend
gültiger Preise erhoben.
3. Zahlung
Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge sind,
wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und rein
netto zur Zahlung fällig. Gemäß dem neuen EU- und
deutschen Zivilrecht fallen ab dem 31. Tag nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 284 Abs. 3 und §
288 Abs. 1 BGB.
Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die
Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit
der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen
Aufträgen mit langen Lieferfristen ist der Übersetzer
berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene
Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann
die endgültige Lieferung der Übersetzung von der
vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig
gemacht werden. (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der
Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist der
Übersetzer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen
Begleichung der Honorarrechnung Eigentum des
Übersetzers.
5. Urheberrecht
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
6. Liefertermin und Lieferung
Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird
für den Regelfall verbindlich zugesagt. Der
Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag
so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter
Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die
jeweilige Versendungsart, bei dem Auftraggeber
termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann
der Liefertermin wegen Höherer Gewalt oder aus anderen
Gründen, die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind,
(Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung,
plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige
Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der
Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel, etc.), auch
wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht
eingehalten werden, ist der Übersetzer berechtigt,
entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom
Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber
berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte
(insbesondere Schadensersatzansprüche) sind für solche
Fälle ausgeschlossen.
7. Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und
Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern
keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt
worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch
vertretbare bzw. allgemein verständliche Version
übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des
Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht
vorgenommen. Für den Fall, dass der Übersetzer
aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen
Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus
irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird,
verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn in vollem Umfang
von einer solchen Haftung freizustellen. Die im
Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls
erstellten Glossare bleiben Eigentum des Übersetzers.
Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber
durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder
fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann
keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch
für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder
ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der
dem Übersetzer überlassenen Texte und Unterlagen durch
Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust
bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Übersetzer behält sich vor, jederzeit ohne
Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten
abzulehnen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer bei
Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche
(Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout,
Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der
Auftraggeber hat dem Übersetzer die zur Ausführung des
Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen
(betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen,
Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber
ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung
der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und
für sachliche Rückfragen einen kompetenten
Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und
umfangreicheren Druckschriften überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer ein Original und eine Kopie
als Vorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung
des Werkes beim Übersetzer verbleiben, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt
der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist
der Übersetzer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch
auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene
Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf.
entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch
dann, wenn der Übersetzer vom Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung
dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben,
können dem Übersetzer nicht angelastet werden. Der
Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier
aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
Der Übersetzer verpflichtet sich die zu
übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm
mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden, vertraulich zu behandeln. Er ist jedoch
berechtigt die Texte möglichen Subunternehmern
zugänglich zu machen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle
Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzer
und werden einschließlich der Übersetzungen, unter
Wahrung der Vertraulichkeit und der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre
aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist
werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze
gelöscht.
10. Versand
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine
besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers
vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im
DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die Gefahr der
Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit, geht mit
Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der
Arbeit an das Postamt, bzw. Aushändigung an einen Boten
des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für
verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach
Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch
hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der
Auftraggeber in solchen Fällen keine
Schadensersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder
wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist
geltend machen.
11. Reklamationen & Mängelbeseitigung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die
qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung
getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine
spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, wird diese
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie
sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der
Information ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern
keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den
Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein
übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche Version übersetzt. Mängel in der
Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder
unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder
falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind,
fallen nicht in Verantwortungsbereich des Übersetzers.
Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte
Dolmetscherleistungen.
Reklamationen sind dem Übersetzer vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und
unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber
einen in der Sprachdienstleistung objektiv vorhandenen,
nicht unerheblichen Mangel, ist der Übersetzer
verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern
oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat
der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
Weitergehende Ansprüche, einschließlich
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind
ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche
Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige
bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von zehn
Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung
der Leistung und bei versteckten Mängeln nach Ablauf
von zehn Tagen nach deren Entdeckung beim Übersetzer
eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem
Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen
eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen
könnten.
12. Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Garantie für die Druckfertigkeit der
Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen
werden, dass der Auftraggeber dem Übersetzer
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen
Auftrag mitgeteilt hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher
Art) vorgelegt, und es die Möglichkeit sowie einen
angemessenen Zeitraum zur Kontrolle gegeben hat. Sollten
die o.g. Punkte nicht erfüllt worden sein, sind
Garantie- bzw. Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für
entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen,
Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und
Folgeschäden.
13. Ausführungen durch Dritte
Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller
Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder
erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er
nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht
bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn
es sich bei dem beauftragten Dritten um einen